Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements werden in Bayern regelmäßig Gewässer und Flussgebiete auf mögliche Gefährdungen überprüft. Im Zuge dessen hat das Bayerische Landesamt für Umwelt für den Leinacher Bach ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt. Um die Anwohnerinnen und Anwohner von Leinach frühzeitig zu schützen und zu informieren, wird dieses Gebiet nun vorläufig gesichert. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Würzburg.

Als Überschwemmungsgebiete gelten Flächen, die im statistischen Durchschnitt mindestens einmal in hundert Jahren von einem Hochwasserereignis betroffen sind. Die vorläufige Sicherung dient aufgrund der gesetzlichen Anforderungen dazu, mögliche Schäden für Menschen, Umwelt, Gebäude und Wirtschaft möglichst gering zu halten. Die Sicherung des Leinacher Bachs erfolgt anhand der Unterlagen des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg.

Landratsämter setzen Überschwemmungsgebiete nach einem förmlichen Anhörungsverfahren durch eine Verordnung fest. Dabei haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwände vorzubringen. Da der größte Teil des betroffenen Gebiets am Leinacher Bach im Landkreis Main-Spessart liegt, führt das dortige Landratsamt das Festsetzungsverfahren durch.

Mit der vorläufigen Sicherung gelten ab sofort die gesetzlichen Vorgaben, die aufgrund der Lage in einem Überschwemmungsgebiet zu beachten sind. So ist es beispielsweise untersagt, neue Baugebiete auszuweisen oder Flächen in Ackerland umzuwandeln. Details hierzu können auch der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 14 vom 16. April 2025 entnommen werden: www.landkreis-wuerzburg.de/Amtsblatt.

Für welche Gebiete im Landkreis Würzburg ein besonderes Hochwasserrisiko besteht, ist in der Online-Karte BayernAtlas unter atlas.bayern.de zu erkennen. Über die Navigationspunkte Thema, Umwelt- und Naturschutzgefahren sowie Hochwasser lassen sich die entsprechenden Informationen abrufen.