Servicezeiten
Mo. – Fr. 08:00 – 12.00 Uhr
Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Das Vereinbaren eines Termins ist nicht zwingend erforderlich. Es erspart Ihnen jedoch eventuell unnötige Wartezeiten.
Terminvereinbarung unter 09364/ 8136 – 0
Die Gemeinde Leinach hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und zwei vorläufige Ausbaugebiete festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie beim 1. Bürgermeister, Tel. 09364.8136-11, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuelle Breitbandversorgung Übersicht
Download/ Upload(Mbit/s) | < = 15 Mbit/s/1 Mbit/s und weniger | > 15 Mbit/s bis < 30 Mbit/s/1 Mbit/s | > = 30 Mbit/s/2 Mbit/s und mehr | ||||||
Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Gewerbegebiet | x | x | x | ||||||
Aussiedlerhöfe | x | x | x |
Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Leinach gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Ergebnis der Markterkundung
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Leinach im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Gemeinde Leinach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Frist für die Abgabe eines Angebots im Auswahlverfahren wird auf den 18.01.2018 verlängert.
Anlage 1: Darstellung des Ausbaugebiets mit geforderten Bandbreiten
Anlage 2: Wertungsvorgaben
Bekanntmachung der Gemeinde Leinach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 03.12.2018 erhalten.
Stellungnahme der Gemeinde Leinach bzgl. der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur
Fördersteckbrief der Gemeinde Leinach
Informationen für Anzeigen im "Leinacher Gemeindeblatt"
Unser „Leinacher Gemeindeblatt“ wird im Rathaus erstellt und gestaltet. Damit wir Ihre Vorstellungen umsetzen können braucht es Ihre Mithilfe.
Lassen Sie sich beraten …
und gestalten Sie mit Frau Kleinschnitz (Tel. 0 93 64 / 81 36-16) Ihre private Anzeige vor Ort im Rathaus. Sie hilft Ihnen bei der Auswahl der Muster und Rahmen und kennt alle Vorgaben.
Oder erstellen Sie Ihre Anzeige in Ruhe zu Hause …
und schicken uns die Druckvorlage als elektronische Post an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu.
Sie können uns auch einen guten Ausdruck auf Papier zukommen lassen. Ihre Anzeige wird von uns eingescannt und entspricht somit Ihren Vorstellungen. Bitte achten Sie dabei auf die Anzeigegrößen. Sonst kommt es zu Verzerrungen beim Anpassen Ihrer Anzeige.
Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Termine des Redaktionsschlusses der einzelnen Ausgaben.
Anzeigegrößen mit Preisen:
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Für ein Jahresabonnement (11 Ausgaben) gewähren wir 10 % Rabatt.
Die Kosten für einen Einleger betragen 88,50 €
Das Leinacher Gemeindeblatt hat eine Auflage von 1.550 Stück und erscheint einmal monatlich für den kommenden Monat.
Anzeigen sollten uns spätestens zwei Wochen vor Erscheinungstermin vorliegen.
Sie können uns Ihre Vorlage gerne per e-mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (word, jpg, pdf) übermitteln.
Seitenformat (A4-Hochformat)
Seitenlänge | 297 mm |
Seitenbreite | 210 mm |
Oberer Rand | 13,5 mm |
Unterer Rand | 8,5 mm |
Linker Rand | 11,0 mm |
Rechter Rand | 11,0 mm |
Spaltenbreiten
1-spaltig | 185 mm |
2-spaltig | 90 mm |
Spaltenabstand | 5 mm |
Erscheinungstermine und Redaktionsschluss 2021 | ||||
Ausgabe für Monat | Erscheinungstermin | Redaktionsschluss | ||
Februar | 29.01.2022 | 19.01.2022 | ||
März | 26.02.2022 | 16.02.2022 | ||
April | 26.03.2022 | 16.03.2022 | ||
Mai | 30.04.2022 | 20.04.2022 | ||
Juni | 28.05.2022 | 18.05.2022 | ||
Juli | 25.06.2022 | 15.06.2022 | ||
August/September | 30.07.2022 | 20.07.2022 | ||
Oktober | 24.09.2022 | 14.09.2022 | ||
November | 29.10.2022 | 19.10.2022 | ||
Dezember | 26.11.2022 | 16.11.2022 | ||
Weihnachten/Januar | 23.12.2022 | 08.12.2022 |
Das aktuelle Leinacher Gemeindeblatt finden Sie auf der Startseite der Homepage links unter dem Button "Gemeindeblatt".
Herausgeber
Gemeinde Leinach
Rathausstr. 23
97274 Leinach
Vertreten durch den 1. Bürgermeister Arno Mager
Telefon: 09364 / 8136-0
Telefax: 09364 / 8136-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verantwortlich für den Inhalt
Gemeinde Leinach, Rathausstr. 23, 97274 Leinach.
Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der genannten Personen wieder.
Aufsichtsbehörde
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Telefon: +49 931 8003-0
Telefax: +49 931 8003-5690
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