Servicezeiten
Mo. – Fr. 08:00 – 12.00 Uhr
Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Das Vereinbaren eines Termins ist nicht zwingend erforderlich. Es erspart Ihnen jedoch eventuell unnötige Wartezeiten.
Terminvereinbarung unter 09364/ 8136 – 0
Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des Rathausbesuches weiterhin verpflichtend!
Nach der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten.
Die Verkehrsbehörde kann eine verkehrsbehördliche Anordnungen zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an den Straßen anordnen. Dies gilt für geplante Maßnahmen, wie z.B. Baustelleneinrichtung, Stellen eines Gerüstes, Aufgrabung, Umzug, Abstellen von Montagefahrzeugen und Containern oder ähnliches.
Der Antrag ist rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme einzureichen.
Den notwendigen Antrag können Sie online ausfüllen oder herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass in Zukunft nur noch Anträge mit ausgefüllten Formblatt angenommen werden!