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Das Rathaus ist am Freitag, dem 27.12.2024 nicht besetzt. Sie erreichen uns am Montag, dem 30.12.2024 zu den gewohnten Servicezeiten.

Die Gemeinde Leinach stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern wieder den umweltfreundlichen Rohstoff Holz zur Verfügung. Scheitholz (105 EUR je Ster – max. 10 Ster je Haushalt) Sie bekommen das

Die Gemeinde Leinach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kassenverwalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20 h/Woche) Ihr Aufgabenbereich: Leitung der Gemeindekasse Abwicklung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs Kassenbuchhaltung sonstige kassenrechtliche Aufgaben

Einfach downloaden und los geht’s! In unserer neuen Gemeinde-App “Heimat-lnfo“, finden Sie alle Infos aus Vereinen, Gruppierungen, dem Rathaus und vieles mehr auf einen Klick. Durch den Erhalt von Push-Nachrichten

Gehölzschnitt-Sammelstelle „ESCHEL” ab 23.11.2024 geschlossen ab 15.02.2025 geöffnet

Bürgerbefragung des Freistaats Bayern im Rahmen des Forschungsprojektes „Heimat – mehr als ein Gefühl“. Ab sofort können Sie an der Befragung unter folgendem Link teilnehmen: Bürgerbefragung Verbundenheit Weitere Informationen erhalten

Interessenten können sich unter www.telekom.de/highspeed-interesse vormerken lassen. Nähere Informationen zum Glasfaserausbau in Leinach werden rechtzeitig durch Veröffentlichungen bekanntgegeben.

Die Wahlergebnisse stehen am Wahltag frühestens ab 18:00 Uhr zur Verfügung. Wahlergebnisse Leinach

Seit dem 18. März ist es online – Das Organspende-Register. Bis jetzt haben schon 91.625 Menschen ihre Erklärung im Organspende-Register eingetragen. Wollen Sie auch Ihre Entscheidung im Register eintragen? Dazu

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Leinach“ sowie der örtlichen Bauvorschriften      

Achtung: Beinahe alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht. Das Landratsamt Würzburg erweitert sein digitales Angebot: Ab dem 1. Januar 2024 können Bauanträge auch digital über das BayernPortal eingereicht werden.

Liebe Grundstückseigentümer, die Verkehrssicherheit ist nicht allein Sache der Kommunen, sondern auch der Grundstücksbesitzer. Deswegen sorgen Sie bitte für einen regelmäßigen Rückschnitt des Überhanges von Sträuchern, Büschen und Bäumen an